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komuna knackt die 500.000-Marke

11.03.2020

© Bea Wolf / stock.adobe.com

 
 

Briefwahlbeantragung online - eine Pflichtleistung nach dem Onlinezugangsgesetz. Die Kommunen sind danach verpflichtet, bis 2022 Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale zugänglich zu machen.

Was sich im Gesetzestext als relativ nüchterner Vorgang liest, wird von den bayerischen Bürgern in der Praxis bereits gelebt und in höchstem Maße akzeptiert.
Bisher wurden über die komuna Briefwahlbeantragung online mehr als 550.000 Anträge für die Kommunalwahl 2020 beantragt.

Im Vergleich zur Europawahl 2019 eine Zunahme um ca. 50%!  Der Spitzenwert lag bei 34.273 Online-Anträgen an einem Tag - problemlos und fehlerfrei abgewickelt! Auch die Rathäuser spüren diesen Trend, die Briefwahlbeteiligung der Bürger an der Kommunalwahl toppt alle bisherigen Wahlen, umso wichtiger ist dieser Online-Service, nicht nur als Bürgerservice sondern auch und gerade zur Entlastung der Verwaltung.

Zudem ein eindrucksvoller Beleg für die DIGITAL-Strategie des Freistaats Bayern. Der Freistaat Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, die wichtigsten Verwaltungsleistungen bereits bis Ende 2020 online anzubieten. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ unterstützt er Investitionen in kommunale Online-Dienste.

Die angebotenen Leistungen werden von den Bürgern nicht nur akzeptiert, sondern angesichts dieses Spitzenwertes von einer halben Million online gestellten Briefwahlanträgen geradezu gefordert.

 
 
 
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